Trainingstermine biete ich an den Tagen Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag, zwischen 11:00 - 19:00 Uhr an. / I offer appointments on Tuesdays, Wednesdays, Fridays and Saturdays from 11:00 am to 7:00 pm.
Für deine erste Anfrage nutze bitte ausschließlich das Kontaktformular unten. / For your request please use the contact form below only.
Steve Massy
Briesestraße 31
12053 Berlin Neukölln
post[at]hundetrainer-steve.de
AGB
§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit Anmeldung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung eines Hundes durch den Ausbilder und den/die Hundeführer*in kommt der Vertrag verbindlich zustande. Bei Einzelterminen/Erstgesprächen kommt der Vertrag durch das ausfüllen des Fragebogens und/oder die Vereinbarung zu einer Trainingseinheit telefonisch oder schriftlich zu Stande. Wird ein 3-Stunden-Paket Einzeltraining gekauft, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten.
§ 2 Bezahlung
Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto, oder in bar oder per Kartenzahlung zu erfolgen.
§ 3 Vorzeitiger Abbruch der Trainingseinheit durch Hundeführer*in
Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem vereinbarten Training durch die/den Hundeführer*in wird die Gebühr nicht erstattet.
§ 4 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten
Der Ausbilder kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der/die Hundeführer*in und etwaige Begleitpersonen das Training stören oder sich den Anweisungen des Ausbilders widersetzt wird. Im Übrigen kann der Vertrag vom Ausbilder mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In oben genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise Erstattung der Gebühr.
Der/die Hundeführer*in kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.
Sollte auf Grund höherer Gewalt kein Training vor Ort möglich sein, kann das Training online angeboten werden. Oder zu einem späteren vom Ausbilder festgelegten Termin nachgeholt werden.
§ 5 Absage von Einzelstunden
Bei Absagen bis 48 Stunden vor dem Termin wird keine Gebühr berechnet.
Bei Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin wird die Hälfte einer Trainingseinheit berechnet.
Bei Absagen innerhalb 24 Stunden wird ein kompletter Stundensatz berechnet.
Bei Nichterscheinen ohne Absage zum Termin wird gegebenenfalls zusätzlich eine Anfahrtpauschale berechnet.
Bei Paketen wird die Stunde ebenfalls entsprechend von den übriggebliebenen Stunden des Pakets abgezogen.
§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.
§ 6 Haftung des Ausbilders und des/der Hundeführer*in
Der Ausbilder haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Ausbilder auch für Fahrlässigkeit. Der Ausbilder haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Hundeführerin von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Der Ausbilder haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der/die Hundeführer*in haftet für die von ihm/ihr und von seinem/ihrem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt den Ausbilder von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Trainings frei.
§ 7 Mitwirkungspflicht
Der/die Hundeführerin ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Ausbilder zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der/die Hundeführer*in an die Anweisungen des Ausbilders hält.
§ 8 Fragebogen zum Hund
Der/die Hundeführer*in verpflichtet sich, die Fragen im Ausbildungsfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.
§ 9 Bild- und Videoaufzeichnungen
Der/die Hundeführer*in erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm/ihr und seinem/ihrem Hund während eines Einzeltrainings aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite „www.hundetrainer-steve.de “, sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren des Ausbilders zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.
§ 10 Gewaltfreies Training
Bei dem Training wird auf Hilfsmittel und Maßnahmen verzichtet, die dem Hund Schmerzen oder Leiden zufügen. Der Ausbilder behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen die gegen diese Anweisungen verstoßen, ohne Erstattung der Gebühren von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Teilnehmer*innen arbeiten im Training nach den Grundsätzen von “trainieren statt dominieren” .
§ 11 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark vom/von der Hundehalter*in und jedem Hund individuell abhängig ist.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§13 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die den Ausbilder ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern, ermöglichen, dass das Training auch als Alternativangebot stattfinden kann. Konkret kann als Ersatz Online-Training vorübergehend als Alternative zum Präsenztraining stattfinden. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen im Alternativprogramm fortzuführen oder in besonderen Fällen nach Zustimmung des Ausbilders zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.